Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen sowie weiteren Angeboten z.B Inhouse (nachfolgend Veranstaltungen genannt) der Seminare für die Praxis – Johannes Hartenstein (nachfolgend Anbieter genannt)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen des Anbieters gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. gedruckter Prospekt oder Online auf www.seminare-fuer-die-Praxis.de sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.

Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen des Anbieters kommt erst zustande, nachdem der Anbieter die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in schriftlich bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.

2. Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer

a) Allgemein
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,– bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen gemäß Satz 1 behandelt.

b) Stornierung bei Rabattvereinbarung
Hat der Teilnehmer vom Anbieter einen Rabatt eingeräumt bekommen, so gilt dieser Rabatt nur für die Vertragsdurchführung. Sollte der Teilnehmer eine Veranstaltung stornieren, so berechnen sich die Stornogebühren nach der vollen Veranstaltungsgebühr.

aa) Teilnehmerrabatt
Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Teilnehmerrabatt – also die Teilnahme mehrere Personen dieses Kunden (Unternehmen) – eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jeden einzelnen stornierten Teilnehmer gilt oben jeweils Ziff. 2a). Für die Berechnung der verbleibenden Teilnahmegebühr entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jeden verbleibenden Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr berechnet.

bb) Veranstaltungsrabatt
Für den Fall, dass dem Kunden (Unternehmen) ein Mengenrabatt als Veranstaltungsrabatt – also die Teilnahme einer Person dieses Kunden (Unternehmen) an mehreren Veranstaltungen – eingeräumt wurde, gilt nachfolgende Sonderregelung: Für jede einzeln stornierte Veranstaltung gilt oben jeweils Ziff. 2a). Für die Berechnung der verbleibenden Veranstaltungen entfällt der Mengenrabatt insgesamt. Es wird für jede verbleibende Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr berechnet.

c) Frist und Form
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, e-Mail oder Telefax bei dem Veranstalter eingehen.

3. Preise und Gebühren
Bei den angegebene Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Bruttobeträge incl. z.Zt. 19 % Mwst.

4. Absagen von Veranstaltungen
Der Anbieter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Der Anbieter erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn aus Nr. 5 ergibt sich etwas anderes. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom Anbieter nicht erstattet.

Wir weisen daraufhin, dass die Möglichkeit besteht bei den Transportunternehmen (DB und Fluglinien) stornofreie Businesstarife zu buchen oder eine Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen.

5. Haftung
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der Anbieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Das Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

7. Ablehnung einer Anmeldung
Der Anbieter ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

8. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen.

Die Teilnehmer sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.

9. Film und Fotorechte
Der Teilnehmer einer Veranstaltung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Anbieter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

II. Besondere Bestimmungen für Sonderveranstaltungen und Sonderkonditionen

Für die nachfolgenden Veranstaltungstypen gelten neben den oben aufgeführten allgemeinen Bestimmungen jeweils die folgenden besonderen Bestimmungen.

1. Inhouse-Training
Inhouse Trainings können bis 8 Wochen vor dem ausgewählten Termin gegen eine Gebühr von 400,00 € storniert werden. Bei Stornierungen bis vier Wochen vor Seminarbeginn werden 50 %, danach die volle Teilnahmegebühr fällig.

Stornogebühren Dritter Leistungsträger – insbesondere für Reisetickets oder Hotelübernachtungen - werden in der Höhe weiterberechnet, in der sie anfallen. Wird ein Inhouse-Training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von dem Anbieter nicht verschuldeten Verhinderung des Referenten verschoben, wird in Absprache ein Ersatztermin festgelegt oder ein Ersatzreferent mit gleicher Qualifikation gestellt.

III. Schlussbestimmungen

Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ist

a) der Gerichtsstand Mainz
b) das anzuwendende Recht deutsches Recht.

Stand: 07.06.2009

Hier können Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterladen.