Die Absicht des Gesetzgebers
Die Absicht des Gesetzgebers und Überlegungen zur historischen Entstehung
Zum Zeitpunkt der Entstehung des ZVG waren Tilgungsdarlehen für die Baufinanzierung üblicherweise durch Hypotheken gesichert. Wenn überhaupt, wurden Grundschulden nur zur Absicherung eines Kontokorrents benutzt. In einer finanziellen Krise werden Kreditlinien üblicherweise ausgeschöpft, so dass die Grundschuld dann voll valutiert. Die sich aus der heutigen Praxis, auch Tilgungsdarlehen durch Grundschulden abzusichern, ergebenden Probleme wurden von dem Gesetzgeber möglicherweise gar nicht wahrgenommen.
(in Bearbeitung)
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