Die Neuerfindung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen
Die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen des ZVG sind circa 110 Jahre alt und ich bin der Meinung, dass sich hier ein Gedankenexperiment lohnt. Denn soweit ersichtlich wurden diese Versteigerungsbedingungen niemals hinterfragt. Und ich bin der Meinung, dass aufgrund der nachweisbaren Probleme von bestehenbleibenden Grundschulden eine Revision angesagt sein könnte. Die Frage ist also, wie würden wir heute, wenn wir Gesetzgeber wären, die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen regeln?
Also, was meinen Sie?

