Bei der Vorstellung meiner Initiative zur Abschaffung bestehenbleibender Grundschulden bekomme ich immer wieder zu hören, dass die Banken hiervon ja sicher nicht begeistert sind. Tatsächlich ist es so, dass auch Banken an diese Handhabung ein hohes Eigeninteresse haben müssten. Sofern dies bisher nicht zu beobachten war, liegt es daran, das man die Gegebenheiten so hinnimmt, wie sie sind und bisher wenig Aussicht auf Erfolg gesehen hat. Auch bei den Banken sind die von mir vorgestellten Überlegungen keineswegs Allgemeingut, so dass man sich über die geringe Verbreitung in der Bankenwelt nicht wundern muss. Nach meiner Erfahrung zeigen die meisten Banken ein ausgeprägtes Desinteresse an diesen Fragen.

Die Banken sind bei bestehenbleibenden Grundschulden mit erheblichem Bearbeitungsaufwand konfrontiert, der zudem noch ausgesprochen hohe Wahrscheinlichkeiten für eine fehlerhafte Behandlung und die damit einhergehende Folgen bietet. Eine Teilungsversteigerung ohne bestehenbleibende Grundschulden ist wesentlich einfacher zu handhaben.

Meist werden auch die Teilungsversteigerungen in der Kreditabteilung bearbeitet. Denn dort in vielen Fällen vorherrschenden Wissensstand erkennt man daran, dass in vielen Fällen die Amtsgerichte angeschrieben werden, dass die Forderung zurückbezahlt und man deshalb am Verfahren nicht beteiligt sei. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Grundschuld zwar zur Rückgewähr ansteht, aber bei dem jetzigen Stand sachenrechtlich noch bei der Bank verblieben ist.

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