Die echte Grundschuld
Gibt es überhaupt echte Grundschulden (im Gegensatz zur Sicherungsgrundschuld)?
Ja, Beispiele hierfür sind:
• Die geschenkte Grundschuld
• Die in der Zwangsversteigerung bestehenbleibende Grundschuld
In beiden Fällen ist aus Sicht des Eigentümers die Grundschuld nicht mit einer Forderung verknüpft. Insbesondere bei der geschenkten Grundschuld gibt es überhaupt keine Forderung. Der Eigentümer hat hierbei zu Gunsten des Gläubigers einen Teil seines Eigentums abgespalten und dem Gläubiger zur Verfügung gestellt. Hierfür muss es jedoch auch eine Gegenleistung geben, da ansonsten die Grundschuld wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzugeben wäre. Die Gegenleistung besteht aber nicht in der Sicherungsabrede, sondern die Grundschuld selbst ist der Preis für diese andere Leistung.
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