Seit vielen Jahren bin ich als Zwangsversteigerungsrechtspfleger an einem großen Amtsgericht tätig. Das Buch beweist eindrücklich, dass die bisher übliche Handhabung der bestehenbleibenden Grundschulden dringend neu durchdacht werden muss. Der Autor beweist an einer Vielzahl von Beispielen, dass diese Grundschulden für alle Beteiligten des Verfahrens (Rechtspfleger, Bieter, Eigentümer und Banken) enorme, nicht beherrschbare Risiken bergen. In dieser Form wird hier tatsächlich völliges Neuland betreten. Eine Darstellung die es bisher nicht gegeben hat. Wir werden uns alle in den nächsten Jahren mit diesem Buch auseinandersetzen müssen. Es werden aber nicht nur die Probleme beschrieben, sondern der Autor stellt auch gleich die verblüffend einfache Lösung vor:

Abschaffung der bestehenbleibenden Grundschulden.

Diese wird mit vielen Argumenten so gut begründet, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es hierzu nennenswerte Gegenargumente gibt. In dem Buch gibt es kaum etwas, was man woanders so schon mal gelesen hat. Eine ganz erstaunliche Leistung auf einem Rechtsgebiet, wo doch eigentlich das meiste klar geregelt ist. Es ist eine Neuerscheinung, die Maßstäbe setzt.  Alle Ausführungen sind sehr fundiert und mit Fundstellen belegt. Die gezogenen Schlüsse und Empfehlungen logisch und praxisnah. Eigentlich ein unverzichtbares Handbuch für jeden, der mit Teilungsversteigerungen zu tun hat.  

Dipl.-Rechtspfleger (FH) Rainer Goldbach, Frankfurt/M.

 


... ist zunächst festzuhalten, dass Sie ein wichtiges Buch geschrieben haben. In der Tat sind die von Ihnen aufgezeigten Probleme virulent und werden außerdem in der Fachliteratur nur sehr vage behandelt. Daraus ergibt sich, dass sie gerade jenen Leuten nicht bekannt sind, die eigentlich dazu berufen wären, solche Probleme im Vorfeld zu vermeiden; nämlich der Rechtsberatung in Scheidungssachen.

Die Materie ist sehr schwierig, das wissen wir ja! Selbst versierte Juristen finden nur schwer Zugang und so liegt es nahe, dass das Buch von einem Mann geschrieben werden musste, der mit einer soliden Ausbildung im Vollstreckungsrecht und im Immobiliarsachenrecht von der „Bank-Seite“ her an das Problem heran tritt – und somit auf reichlich Erfahrung zurückgreifen kann. Ich finde, es ist ihnen gelungen, die Problematik aufzuzeigen und Lösungsansätze vor-zustellen. Man kann es eigentlich überhaupt nicht deutlich genug sagen: Wenn ein Grund-pfandrecht bereits keine Forderung mehr sichert, sollte man vor dem Zuschlag gemeinsam seine Beseitigung erreichen – spätestens aber im Versteigerungstermin eine gemeinsame abweichende Versteigerungsbedingung auf Löschung herbeiführen. Wenn es Ihnen mit Ihrem Buch gelingt, hierfür die Rechtsberatung der Scheidungswilligen zu sensibilisieren, wäre viel Zündstoff im Voraus gelöscht. Es wird leider – das haben Sie ja auch thematisiert – auch seitens der Kollegen die Voraussetzung der „Beeinträchtigung“ in § 59 ZVG viel zu formal gesehen. Es gibt kein schützungswertes Recht eines Beteiligten, die Versteigerung verhindern zu wollen, wenn er als Miteigentümer zur Mitwirkung verpflichtet ist. Und der Auseinandersetzungsanspruch bewirkt eine solche Verpflichtung. Somit kann eigentlich die Umsetzung eines Eigentümer-Rechtes in Geld nie „Beeinträchtigung“ sein, auch wenn das Grundstück auch ohne eine Abweichung versteigerungsfähig wäre.
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Sie haben eigentlich richtig zum Ausdruck gebracht, dass im Grunde eine wirklich allseits befriedigende Lösung nur möglich ist, wenn die Streitparteien, die Bank und gegebenenfalls der Rechtspfleger nüchtern, sachlich und nach einer wirtschaftlich richtigen Lösung suchend zusammen wirken. ...

Ich wünsche Ihnen, dass Ihr Buch in den entsprechenden Kreisen weite Verbreitung findet. Mit Rücksicht darauf, dass unvermeidbar erhebliche Grundkenntnisse gefordert sind, werden die Interessenten in erster Linie die Anwälte für Scheidungssachen sein. Vielleicht gelingt es, diese für das Thema zu sensibilisieren....

Günter Mayer, Kaiserslautern