Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt ---,

da Sie sich als Fachanwalt für Familien- beziehungsweise Erbrecht im Internet präsentieren und auch das Thema Teilungsversteigerung vorstellen, wende ich mich heute mit der von mir gegründeten "Initiative zur Abschaffung bestehenbleibender Grundschulden" an Sie.

Diese bestehenbleibenden Grundschulden sind das Haupthindernis für erfolgreiche Teilungsversteigerungen. Eine Abschaffung wäre eine sinnvolle Entwicklung, um Teilungsversteigerungen in Zukunft ohne diese Behinderungen durchführen zu können. Sie sollten also meines Erachtens auch im Sinne ihrer Mandanten an dieser Option interessiert sein. Bei konsequenter Verfolgung dieser Initiative sollte ein Erfolg durchaus möglich sein, denn die eingeübte Praxis bestehenbleibender Grundschulden steht rechtsdogmatisch auf wackeligen Beinen.

Auf meiner Homepage finden Sie eine Fülle an Material zu diesem Thema. Vieles von diesen Artikeln ist noch nicht fertig und Sie können gerne sich für jegliche Form von Mitarbeit entscheiden. Selbstverständlich können sie dann als Verfasser, Kommentator auch mit einem Link auf Ihre Homepage benannt werden.

Ich freue mich über jede Form von Reaktion, Meinungen und Angeboten zur Mitarbeit.

Wenn Ihnen meine Seite gefällt, wäre natürlich ein Link darauf von ihrer Seite aus darauf sehr hilfreich.

Die effektivste Form der Hilfe: Senden Sie einfach diese Mail an Ihnen bekannte Kolleginnen und Kollegen weiter, die sich ebenfalls für das Thema interessieren könnten. Gut ist es natürlich, wenn Sie nach eigener Lektüre bereits konkrete Empfehlungen aussprechen können.

Ich freue mich, wieder von Ihnen zu hören und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Johannes Hartenstein

www.seminare-fuer-die-praxis.de

Huxelrebenweg 120

55129 Mainz